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Personenbeförderungsschein (P-Schein oder auch Taxischein)

Grundsätzliche Voraussetzungen zum Erwerb des Taxi- und Mietwagenscheins

 

1. Vollendung des 21. Lebensjahres
2. Gültiger Führerschein der Klasse 3 (PKW-Führerschein) muss mindestens seit zwei Jahren vorhanden sein, Klasse 2 (LKW) geht natürlich ebenso (Führerscheinklasse B,C1 E)
3. Sie müssen ein Führungszeugnis vorlegen. Dieses darf keine Einträge haben.
4. Im Verkehrszentralregister in Flensburg dürfen nicht zu viele Punkte eingetragen sein. Die maximale Anzahl ist individuell unterschiedlich.
5. Es muss nachgewiesen werden, dass die körperliche und geistige Eignung zur Personenbeförderung vorliegt. Das geschieht in der Regel durch Vorlage eines amtsärztlichen bzw. betriebsärztlichen Attestes.

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist immer dann erforderlich, wenn Fahrgäste in betriebsbereiten Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen befördert werden. Er wird zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis für die Beförderung von Personen benötigt. An den Inhaber einer Personenbeförderungserlaubnis werden besondere Anforderungen gestellt, da diese Fahrerlaubnis in erster Linie dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen dient. Dabei ist es vor allem wichtig, daß der Inhaber eines Fahrgastbeförderungsscheins zur Personenbeförderung auch geeignet (insbesondere gesundheitlich) und verantwortungsvoll (zuverlässig) ist. Aus diesem Grund ist auch der Fahrgastbeförderungsschein auf höchstens 5 Jahre befristet und kann jeweils um 5 Jahre verlängert werden. Nicht in jedem Fall, wo Personen mitgenommen werden, ist dieser notwendig. Private Fahrten, bei denen Personen mitgenommen werden, gelten nicht als Personenbeförderung.



Gültigkeit eines Fahrgastbeförderungsschein

Da der Fahrgastbeförderungsschein den Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis (z.B. Klasse B) voraussetzt, erlischt er ebenfalls mit der Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis. Er kann aber auch separat entzogen werden, wenn die besonderen Anforderungen an den Inhaber eines Fahrgastbeförderungsscheins nicht mehr erfüllt werden.

Grundsätzlich wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung befristet für nicht mehr als 5 Jahre erteilt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Rechtzeitig vor Ablauf muss der Fahrerlaubnisinhaber eine Verlängerung beantragen.

 
Unterlagen für den erstmaligen Erwerb eines Fahrgastbeförderungsscheins

Den Antrag können Sie sowohl bei der Stadtverwaltung an Ihrem Wohnort als auch hier beim Straßenverkehrsamt in Marl stellen. Bitte nehmen Sie dafür die folgenden Unterlagen mit: 

  • Seit 08/2021 ist keine Ortskundeprüfung mehr notwendig
  • Personalausweis
  • Antragsgebühren 43,90 € + 13,00 € Führungszeugnis
  • Untersuchungen Anlage 5.1 / 5.2/6 FeV 
  • Führerschein

Es ist immer erforderlich, daß Sie den Antrag persönlich stellen.

Für den Antrag benötigen Sie ein "Führungszeugnis zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde". Bitte beantragen Sie dies bei Ihrer örtlichen Stadtverwaltung (Gebühr 13,00 €). Erfahrungsgemäß dauert es ca. 4-6 Wochen, bis die Unterlagen vollständig sind.

Unterlagen für den Antrag auf Verlängerung des Fahrgastbeförderungsscheins?

Für die Verlängerung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach Anlage 5.1 FeV
  • Nachweis über ein ausreichendes Sehvermögen gemäß augenärztlichemGutachten nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV
  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die besondere Verantwortung für die Beförderung von Fahrgästen in Frage stellen.
  • Ab dem 60. Lebensjahr Leistungstest nach Anlage 5.2 FeV

Den Antrag auf Verlängerung können Sie wie bei der Erstbeantragung entweder beim Ordnungs- oder Einwohnermeldeamt ca. 4-6 Wochen vor Ablauf an Ihrem Wohnort oder direkt beim Straßenverkehrsamt in Marl stellen. Auch hierfür sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis
  • 38,00 € + 13,00 € Führungszeugnisartenführerschein)
  • Untersuchungen Anlage 5.1 / 5.2 (ab 60. Lebensjahr) / 6 FeV
  • Fahrgastbeförderungsschein

Es ist immer erforderlich, dass Sie den Antrag persönlich stellen.

Für die Verlängerung benötigen Sie ein Führungszeugnis. Bitte beantragen Sie dies bei Ihrer örtlichen Stadtverwaltung (Gebühr 13,00 €). Erfahrungsgemäß dauert es ca. 4-6 Wochen, bis die Unterlagen vollständig sind.